WLAN-Nutzungsbedingungen
Die Executive Channel Deutschland GmbH (nachfolgend „ECD“) bietet Besuchern des Gebäudes Eurotheum (nachfolgend „User“) die kostenlose Nutzung ihres WLANs (nachfolgend „WLAN“) an. Um das WLAN nutzen zu können, müssen die User vor der Nutzung die nachstehenden Nutzungsbedingungen durch Anklicken der entsprechenden Click Box akzeptieren.
1. Die Bereitstellung des WLANs richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten von ECD. Ein Anspruch des Users auf einen funktionsfähigen und störungsfreien Zugang zum WLAN besteht nicht.
2. Die Nutzung des WLANs durch den User ist auf die Dauer der Anwesenheit des Users in dem Gebäude Eurotheum beschränkt. Die Einwahl in das WLAN richtet sich nach der technischen Konfiguration des Endgerätes des Users.
3. ECD weist darauf hin, dass durch die Nutzung des WLAN auch Dritte auf das Endgerät des Users zugreifen können, sofern er dieses nicht entsprechend gesichert hat. Der User sollte daher über das WLAN nur auf das Internet zugreifen, wenn er eine aktuelle Virenschutzsoftware und Firewalls auf seinem Endgerät installiert hat. Aus Sicherheitsgründen sollte der User über das WLAN z.B. keine Bankgeschäfte abwickeln und keine PIN oder sonstigen Passwörter übertragen.
4. ECD erhebt und speichert die bei der Nutzung des WLANs anfallenden Verbindungsdaten (IP-Adressen und die Verbindungszeit) für einen Zeitraum von drei Monaten. Ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten (Ermittlungsbehörden, richterlicher Beschluss o.ä.) gibt ECD die Verbindungsdaten an Dritte weiter. Eine Auswertung der Daten oder eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken durch ECD erfolgt nicht. Nach Ablauf der drei Monate werden diese Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
5. Dem User sind jegliche Handlungen bei der Nutzung des WLANs untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen. Ebenfalls untersagt ist dem User jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb des WLANs zu beeinträchtigen, insbesondere das WLAN im Hinblick auf das Datenvolumen unverhältnismäßig hoch zu belasten.
6. Der User stellt ECD von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen ECD einer Nutzung des WLAN durch den User geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
7. Für die Haftung von ECD im Zusammenhang mit der Nutzung des WLANs durch den User gelten folgende Bestimmungen: ECD haftet gegenüber dem User unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von ECD übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von ECD der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist; S. 2 bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Eine weitergehende Haftung von ECD besteht nicht.
8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Soweit rechtlich zulässig, ist Frankfurt ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN.